Zukünftige Präsentation meiner Arbeit (überarbeitet)



Liebe Blog-Leser!

Bisher wart ihr es gewohnt an dieser Stelle eine umfangreiche Dokumentation meiner fotografischen Arbeit zu finden. Eine EU-Verordnung könnte und die Untätigkeit des bundesdeutschen Gesetzgebers ändern die Situation für mich grundlegend ändern. Denn es gibt für die Veröffentlichung von Personenfotos nach alten Verträgen, Fotos von Personen der Zeitgeschichte (Promis) und Fotos auf denen Menschen nur "Beiwerk" sind vorläufig keine Rechtssicherheit mehr. Deshalb muss ich vorerst darauf verzichten. Veröffentlichungen stark einschränken.

Leider weigert sich der Bundesgesetzgeber ein eigenes Gesetz zu erlassen, welches die Regelungen des bisherigen Rechts an die neue Verordnung anpasst. Der Bundesgesetzgeber sieht derzeit keinen Handlungsbedarf, da er das bisherige Recht (KUG) als eine Ausnahmeregelung im Sinne der DSGVO wertet. Stattdessen heißt es lapidar, dass würden dann schon die Gerichte regeln. Die Richter freuen sich sicher auf diese Mehrarbeit. Noch mehr freuen sich sogenannte Abmahnanwälte. Und bevor mir einer an den "Karren pisst" gehe ich lieber auf Nummer sicher.

Zumindest in Sachen alter Bilder,die also vor dem inkrafttreten des Gesetzes aufgenommen und veröffentlicht wurden, gibt es Entwarnung. (Hoffentlich!)

Ich weiß, dass mir dadurch Aufträge entgehen werden, denn wer will schon einen Fotografen, dessen Bilder er nicht kennt. Vielleicht ist ja der eine und andere Leser so nett mich zu empfehlen.